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| Trainerwesen |
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Trainerausbildung im Hamburger Basketball Verband e.V.
Die C-Lizenz ist die unterste Lizenzstufe innerhalb des DOSB und damit auch beim DBB. Die Ausbildung umfasst 120 LE (eine Lerneinheit = 45 Minuten).
Die C-Lizenz ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.
Der DOSB unterscheidet auf der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) u.a. zwischen folgenden Ausbildungsgängen:
Übungsleiter-C Breitensport (Sportartübergreifend)
Jugendleiter
Trainer-C Breitensport (Sportartspezifisch)
Trainer-C Leistungssport (Sportartspezifisch)
Der Hamburger Basketball Verband e.V. (HBV) bietet zusammen mit dem Hamburger Sportbund (HSB) e.V. die sportartspezifische Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport (Basketball) an. Diese Lizenz ist in allen Landesverbänden gültig.
Nach der Teilnahme an den ersten 60 LE, bekommt der Teilnehmer eine so genannte Trainer-D Lizenz ausgehändigt. Diese „Vorstufe zur C-Lizenz“ ist nur innerhalb des HBVs und nicht in anderen Landesverbänden gültig.
Trainerlehrgänge zum D-/C-Trainer Leistungssport im HBV:
Ausbildung zum D-Trainer*1:
Voraussetzungen:
Es gibt kein Mindestalter zur Teilnahme am Lehrgang, die D-Lizenz wird
jedoch erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausgestellt.
Neu ab 2011:
Der/Die TraineranwärterIn muss eine praktisch-technische Aufnahmeprüfung erfolgreich absolvieren. Bei Nichtbestehen dieser Aufnahmeprüfung ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich! Die Aufnahmeprüfung wird am 1. Lehrgangstag durchgeführt, die Teilnehmer erhalten eine umgehende Rückmeldung durch den durchführenden Referenten. Die Aufnahmeprüfung kann beim darauf folgenden Lehrgang einmalig wiederholt werden. Die Lehrgangskosten werden für den darauf folgenden Lehrgang angerechnet.
Die Module D1, D2 und D3 müssen innerhalb von 2 Kalenderjahren*2 vollständig besucht werden. (Reihenfolge egal).
D-Lizenz = Modul D1 (20 LE) + Modul D2 (20 LE) + Modul D3 (20 LE)
Ausbildung zum C-Trainer Basketball (Leistungssport):
Voraussetzungen:
- Besitz einer gültigen (HBV-) D-Trainer Lizenz, Mindestalter:16 Jahre.
- Demonstrationsfähigkeit praktischen Könnens
- aktive Teilnahme an ALLEN Lerneinheiten (LE) dies ist erforderlich, da die
Praxisausbildung mit den Inhalten der LEs gekoppelt ist.
- gute allgemeine Spielfähigkeit, Beherrschung der
Basketballgrundtechniken
Diese Voraussetzungen müssen die Teilnehmer mitbringen.
Zur Prüfung ist zusätzlich ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung*3 (16 Std., max. 6 Monate alt) vorzulegen.
Die Module C1, C2, C3 und die Prüfung müssen innerhalb des Anmeldekalenderjahres*2 vollständig besucht werden. (Reihenfolge egal).
C-Lizenz = gültige D-Lizenz + Modul C1 (20LE) + Modul C2 (20 LE) + Modul C3 (20 LE) + Prüfung (+ Erste-Hilfe-Schein, Extern)
*1 Nochmals zur Verdeutlichung: Die D-Lizenz ist keine offizielle Trainerlizenz des DOSB, sondern lediglich die Bescheinigung über den Besuch der ersten 60 Stunden der Ausbildung zum C-Trainer-Leistungssport.
*2Sollte ein Modul ausfallen (zu wenig Teilnehmer), erhöht sich die Frist um ein Jahr
*3 Der HSB bietet mehrmals pro Jahr den Lehrgang „Erste Hilfe im Sport“ kostenlos für Teilnehmer aus HSB-Vereinen an, 30€ für nicht HSB-Mitglieder.
Sonderregelungen:
Folgenden Personengruppen können auf Antrag einzelne Module/Stunden angerechnet werden
Langjährige Bundesligaspieler (Einsatz innerhalb der letzten 3 Jahre)
Dipl./Exam. Sportlehrer (Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre)
Inhaber zuschussfähiger HSB-Lizenzen und A-/B-Lizenzinhaber
anderer Sportarten
Prüfungen D-/C-Trainer:
Jeder Lehrgangsteilnehmer muss sich bis zum, im Lehrgang genannten Termin, zur Prüfung formlos per Email in der HBV-GS anmelden. Zu-/oder Absagen nach diesem Termin haben eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro zur Folge. Jeder Prüfungsteil kann jeweils einmal wiederholt werden. Beim wiederholten Nichtbestehen der Prüfung, muss der betreffende Basis- oder Aufbaulehrgang erneut absolviert werden. Ein unentschuldigtes Fehlen eines Prüfungsteils führt zum automatischen Nichtbestehen des Prüfungsteils. Ein krankheitsbedingtes Fehlen am Prüfungstag ist durch ein, am darauf folgenden Werktag bei der HBV-GS eingehendes ärztliches Attest, nachzuweisen, andernfalls wird dieser Prüfungsteil ebenfalls als nicht bestanden gewertet.
Fortbildungen:
Fortbildung im 1. und 2 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der D- und C-Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
an Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 16 LE um zwei Jahre verlängert.
Fortbildung im 3. und 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der D-/C-Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
an Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 24/32 LE um zwei/vier Jahre verlängert.
Fortbildung im 5. und 6. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
die Gültigkeitsdauer der D-/C-Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
an Ausbildungsveranstaltungen mit mindestens 40 LE (2 Module) um zwei/vier Jahre verlängert.
Lizenzen, die länger als 6 Jahre abgelaufen sind:
Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich, der Lehrgang muss wiederholt werden.
Alle nicht auf der HBV-Homepage erwähnten Fortbildungen bedürfen der Absprache mit dem HBV-Vizepräsident Bildung. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, wird die Fortbildung nicht anerkannt.
Für die Lizenzverlängerung nach Ablauf der Lizenz fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro an. Lizenzverlängerungen im Ablaufjahr sind kostenfrei.
- Ende der Regelungen –
Hamburger Basketball Verband e.V.
Vizepräsident Bildung
Simon Geschke
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| Offizieller Ausrüster des HBV |
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| Offizieler Ballpartner des HBV |
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